Gemeinsam sind wir Kirche

Infos der Diözese

Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz
zur Feier öffentlicher Gottesdienste

(wirksam ab 16. April 2022)

Mit dieser Rahmenordnung reagieren die Bischöfe Österreichs auf die aktuelle epidemiologische Situation. Eigenverantwortung, gegenseitige Rücksichtnahme und achtsames Verständnis füreinander bleiben dabei wesentliche Voraussetzungen für das Feiern von Gottesdiensten. Der Diözesanbischof (Ortsordinarius) kann auf Grundlage dieser Rahmenordnung Detailbestimmungen für die Pfarren in einer Region und gegebenenfalls in der gesamten Diözese erlassen.
Diese Rahmenordnung gilt für gottesdienstliche Feiern. Für andere kirchliche Veranstaltungen (Pfarrcafe, Gruppentreffen, Kirchenkonzerte, Chorproben2 etc.) gelten die staatlichen Regelungen für den jeweiligen Veranstaltungstyp. Für Schulgottesdienste gelten die Regelungen dieser Rahmenordnung in Verbindung mit den allfälligen diözesanen Vorgaben für Gottesdienste und den Regelungen des BMBWF für den Schulbetrieb. Konkretisierungen werden von den diözesanen Schulämtern herausgegeben.

Für öffentliche Gottesdienste gelten – vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Rechtslage – nun folgende Regelungen:

Das Tragen einer FFP2-Maske ist bei Betreten und Verlassen der Kirche (bzw. des Gottesdienstraumes) verpflichtend. Darüber hinaus ist das Tragen einer FFP2-Maske empfohlen.
Der Vorsteher und alle weiteren liturgischen Dienste müssen unmittelbar vor dem Beginn der Feier die Hände gründlich Waschen (mit Warmwasser und Seife) oder sie desinfizieren.
Der Gemeindegesang unterliegt keiner Einschränkung.
Die Kirchen stehen tagsüber weiterhin für das persönliche Gebet offen.



Der volle Wortlaut der Rahmenordnung ist hier zu lesen.